Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vorfeld einer geplanten Kündigung sowie nach Ausspruch einer Kündigung.

Bei folgenden Themen können wir Sie auf bundesweiter Ebene unterstützen:

  • Erstellen und Überprüfen von Arbeitsverträgen
  • Kündigung und Kündigungsschutzverfahren
  • Aufhebungsverträge
  • Ordentliche & fristlose Kündigungen
  • Abmahnungen
  • Außergerichtliche Beratung und Vertretung

Viele Arbeitnehmer versuchen Ihre Probleme mit dem Arbeitgeber auf eigene Faust zu klären. Davon raten wir Ihnen unbedingt ab, da sich oftmals durch vorschnelle Entscheidungen die Ausgangssituation verschlechtert.

Wir setzen uns mit Ihnen zusammen und überprüfen, inwiefern Handlungsbedarf besteht. Dabei versuchen wir immer erst eine außergerichtliche Lösung zu finden. Auf Wunsch agieren wir für Sie nur im Hintergrund, um eine Eskalation mit dem Arbeitgeber möglichst zu vermeiden. Selbstverständlich übernehmen wir aber auch Ihre Vertretung nach außen sowie die Geltendmachung vor dem Arbeitsgericht. Vertrauen Sie unserer Expertise!

İş hukuku

İşçilerin –geçici işciden yöneticiye kadar – mahkeme öncesinde ve de tüm Alman İş Mahkemelerinde danışmanlığını ve vekilliğini üstleniyoruz

Bu avukatlık hizmetleri İş Hukukunun tüm alanlarını, örneğin işten çıkışi, süre koymayı, parttaym, maaşı, izni, işletme emekliliğini, kiralık işçiliği, çalışan anne adayının doğumdan önce ve sonra iş yasaları gereğince korunması haklarını, ebeveyn iznini, engelliyi koruma, engelli hacetine göre işi, ayrım yapmayı, işçi statüsünü (Görünüşte Serbest Meslek) kapsamaktadır.

Gebührenfreie Erstberatung nutzen

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich die Einschaltung eines Anwalts in Ihrem Fall überhaupt lohnt, helfen wir Ihnen vorab bei dieser Entscheidung – rasch, unbürokratisch und kompetent.
Eine telefonische Ersteinschätzung erhalten Sie unter 02232-9488506.

Häufige Fragen

Wann ist es sinnvoll einen Anwalt für Arbeitsrecht um Rat zu fragen?

Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, wenn Sie als Laie die Rechtslage nicht vollständig überblicken. Dabei ist es ganz gleich, ob es sich um eine Kündigung, eine Abmahnung oder die Ausgestaltung eines Arbeitsvertrags handelt. Zwar lassen sich manche dieser Sachverhalte auch im Internet oberflächlich erörtern, doch eine fundierte Rechtsberatung kann Ihnen nur eine auf Ihr juristisches Problem spezialisierte Kanzlei bieten.

Bei Problemen mit dem Arbeitsverhältnis, Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen?

Ob Abmahnung, Kündigung oder ein anderes Problem: Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, sollten Sie zunächst diesen aufsuchen und um Unterstützung bitten. Die nächste Anlaufstelle bei Problemen mit dem Arbeitgeber ist tatsächlich eine Rechtsanwaltskanzlei. Bleibt beispielsweise die Gehaltszahlung aus oder wurde Ihnen eine Kündigung ausgesprochen, sollten Sie frühzeitig Rücksprache mit einem Rechtsbeistand mit uns halten, der Ihnen fachkundige Hilfe anbietet. Oft sind sehr kurze Fristen zu beachten, die Sie nicht verpassen dürfen.

Welche Kosten entstehen für SIE?

Anwalts- und Gerichtskosten setzen sich aus den gerichtlichen Gebühren und Auslagen zusammen und fallen je nach Verfahren unterschiedlich hoch aus. Dazu kommt, dass ein Verfahren unter Umständen jahrelang dauern kann und der Ausgang ungewiss ist. Das kann teuer werden! Mit einer Rechtsschutzversicherung sind einige der Kosten einer Rechtsstreitigkeit abgedeckt. Grundsätzlich übernimmt die Versicherung die Anwalts- und Verfahrenskosten für diverse Rechtsbereiche, zu denen auch das Arbeitsrecht gehört. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, unterstützt Sie der Staat finanziell. Gerne beraten wir Sie näher in einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei.

Finanzielle Hilfe vom Staat für das Verfahren?

Die sogenannte Prozesskostenhilfe übernimmt die Gebühren für einen Rechtsbeistand und die damit verbundenen Gerichtskosten. Sofern Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen und keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können Sie beim Prozessgericht die Prozesskostenhilfe beantragen. Dies kann auch von Ihrem Anwalt übernommen werden. Hierfür müssen Sie lediglich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse beifügen und in diesem Zuge Angaben zu Ihrem Familienstand und Ihrem Einkommen machen.

Worauf sollte ich bei einer Kündigung achten?

Ist im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt, gilt laut § 622 BGB die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats. Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses verlängert sich diese Frist entsprechend und wird beispielsweise nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit auf zwei Monate angehoben. Anders verhält es sich während der Probezeit: Hier kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen beendet werden. Handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung, wird das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Die vertraglich vorgesehenen oder gesetzlichen Fristen sind dann obsolet.

Fristen beachten!

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, gilt in der Regel ab dem Tag des Erhalts eine Frist von drei Wochen, binnen der Sie Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen müssen. Diese Frist sollten Sie unbedingt beachten und daher auch das Datum des Erhalts der Kündigung vermerken, da sonst die Kündigung als wirksam gelten kann, auch wenn die Kündigung selbst ungerechtfertigt war.