Steuerrecht

Streitiges Steuerrecht-Steuerstreit und Rechtsschutz

Rechtsanwalt Derecik berät Sie in allen Steuerfragen bei der Durchsetzung Ihrer Steueransprüche. Dies vor allem in streitigen Betriebsprüfungen und Klageverfahren vor den Finanzgerichten und Revisionen vor dem Bundesfinanzhof. Rechtsanwalt Mustafa Derecik blickt auf bis zu 10 Jahre Praxiserfahrung im Steuerrecht zurück und unterstützt Ihre steuerlichen Anliegen kompetent.

Steuerstrafrecht-Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung

Rechtsanwalt Mustafa Derecik ist Spezialist im Steuerrecht mit langjährigem Fokus auf dem Steuerstrafrecht. Rechtsanwalt Mustafa Derecik bietet bundesweite qualifizierte steuerstrafrechtliche Beratung und vertritt unsere Mandanten als Strafverteidiger vor Gericht. Rechtsanwalt Derecik verfügt über langjährige Erfahrung, ein hohes Maß an steuerrechtlicher- und steuerstrafrechtlicher Kompetenz sowie Durchsetzungsfähigkeit im Steuerstrafverfahren.

Steuergestaltung-Steueroptimierung und Steuervermeidung

Die rechtssichere wie steueroptimale Gestaltung gewünschter Veränderungen in Unternehmensstrukturen oder privaten Vermögensverhältnissen ist bei unserem Team in sicheren Händen.

Auszeichnungen

Wir stellen nicht nur Mandanten zufrieden. Unsere Auszeichnungen, basierend auf Empfehlungen von Kollegen, sprechen für unseren Beratungsansatz nach dem Vier-Augen-Prinzip.

Verlässlichkeit

Wenn Sie, was im Steuerstrafrecht oft der Fall ist, sofort Hilfe benötigen, dann garantieren wir eine schnelle Terminvergabe (in dringenden Fällen in der Regel am gleichen Tag).

Spezialisierung

Durch unseren hohen Grad an Spezialisierung sind wir mit allen Entwicklungen und Einzelheiten in den jeweiligen Rechtsgebieten vertraut.

Gebührenfreie Erstberatung nutzen

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich die Einschaltung eines Anwalts in Ihrem Fall überhaupt lohnt, helfen wir Ihnen vorab bei dieser Entscheidung – rasch, unbürokratisch und kompetent.
Eine telefonische Ersteinschätzung erhalten Sie unter 02232-9488506.

Häufige Fragen

Steuerstrafrecht

Wenn Sie sich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung wehren müssen, stehen wir  auf Ihrer Seite. Vertrauen Sie zu Ihrer Verteidigung auf unsere doppelte Kompetenz im Steuerrecht und Strafrecht.
 
Die Anzahl der steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren wächst von Jahr zu Jahr.
 
Dies liegt sicher weniger an einem Anstieg der Kriminalität als vielmehr an Gesetzesverschärfungen, der fortwährenden Vergrößerung des Behördenapparats, den zunehmend besseren nationalen und internationalen Ermittlungsmöglichkeiten und an einer spürbar sinkenden Hemmschwelle der Finanzverwaltung. Die Behörden sind mit einem massiven Machtinstrumentarium ausgestattet, von dem sie rege Gebrauch machen. Rückendeckung erhalten sie vom Gesetzgeber und von den Gerichten. Der politisch und medial propagierte Zeitgeist tut sein Übriges: Steuerdelikte werden nicht selten wie Fälle von Schwerkriminalität dargestellt.
 
Gelegentlich schießt die Strafjustiz übers Ziel hinaus, egal ob die Vorwürfe berechtigt sind oder nicht. Wer in die Mühlen der Justiz gerät, sieht sich in aller Regel einer Übermacht ausgesetzt, die ohne professionelle Unterstützung zu einem Kampf gegen Windmühlen werden kann.
 
Wer am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann in ein steuerstrafrechtliches Verfahren verwickelt werden – sei es als Beschuldigter oder als Zeuge. Für den Betroffenen besteht dann Handlungsbedarf. Er sollte sich kompetent beraten lassen. Je früher dies geschieht, desto effizienter kann der Berater agieren und Handlungsspielräume nutzen.
 
Fundierte Spezialkenntnisse im materiellen und prozessualen Steuerstrafrecht sind für die Verteidigung in Steuerstrafverfahren ebenso unverzichtbar wie Erfahrung, Verhandlungsgeschick und Fingerspitzengefühl im Umgang mit Behörden und Gerichten. Dies gilt gleichermaßen für alle Bereiche des Steuerrechts, weil ein Steuerstrafverfahren regelmäßig zweigleisig verläuft: Neben der strafrechtlichen Sanktionierung geht es auch um die Steuerfestsetzung. Es finden zwei prozessual eigenständige Verfahren statt, die aber nicht nur parallel nebeneinander herlaufen, sondern sich auch überschneiden. Oftmals sind diese Schnittstellen entscheidend für den Erfolg der Verteidigung:
 
Das Steuerstreitverfahren kann das Strafverfahren maßgeblich beeinflussen und umgekehrt!
 
Deswegen verfügt Rechtsanwalt Derecik über eine Expertise in beiden Bereichen. Er weiß, wann welcher prozessuale Schachzug mit welcher materiellen Argumentation im Straf- und/oder steuerlichen Festsetzungsverfahren zielführend als taktisches Mittel genutzt werden kann. Dabei arbeitet er grundsätzlich mit den Steuerberatern der betroffenen Mandanten zusammen, um mit diesen gemeinsam eine optimale Strategie zu entwickeln und alle notwendigen Schritte eng abzustimmen.
Wir werden bundesweit und international für Privatpersonen, Geschäftsleute und Unternehmen in allen Bereichen des Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitsrechts sowie in der Tax-Compliance tätig:
 
– Nicht selten besteht Anlass oder bietet sich die Gelegenheit, der Strafjustiz einen Schritt voraus zu sein. Wir untersuchen steuerliche Gestaltungen auf strafrechtliche Risiken, beraten präventiv, z. B. bei bevorstehenden oder laufenden Betriebsprüfungen, eruieren, ob Berichtigungsmeldungen gem. § 153 AO angezeigt sind, oder erstatten notfalls strafbefreiende Selbstanzeigen.
 
– Lässt sich ein Steuerstrafverfahren nicht vermeiden, oder ist ein solches bereits eingeleitet, liegt der Schwerpunkt unserer Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Dies mit dem Ziel, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, soweit sich dies mit den Interessen unserer Mandanten vereinbaren lässt. Je nach konkreter Fallgestaltung, dem Behördenverhalten und der individuellen Zielrichtung unserer Mandanten verteidigen wir entweder konstruktiv mit dem Ziel einer Einigung oder destruktiv bzw. streitig. Auf faule Kompromisse lassen wir uns nicht ein. Unser Fokus liegt auf einem optimalen Ergebnis – sowohl strafrechtlich als auch steuerlich. Im Ermittlungsverfahren werden wir idealerweise so früh wie möglich tätig – oftmals schon im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme. Dabei haben wir es mit der Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter und ggf. der Staatsanwaltschaft zu tun. In größeren Verfahren mit mehreren Beschuldigten stimmen wir uns mit externen Verteidigern ab, falls möglich und sinnvoll. Erweisen sich strafprozessuale Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen, Sicherstellungen, Haftbefehle etc. als rechtswidrig, führen wir Beschwerdeverfahren – nach Erschöpfung des Rechtswegs ggf. auch beim Bundesverfassungsgericht.
 
– Kommt es zu einem strafgerichtlichen Zwischen- oder Hauptverfahren, verteidigen wir in allen Tatsachen- und Revisionsinstanzen – vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.
Für alle Verfahrensstadien gilt: Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren erfordert einen Blick über den Tellerrand. So elementar die steuer- und strafrechtlichen Aspekte eines Falls auch sind, müssen stets die möglichen Neben- bzw. Folgewirkungen des Strafverfahrens in anderen Rechtsgebieten im Auge behalten werden. Die Palette der möglichen berufs- und verwaltungsrechtlichen Folgewirkungen eines Strafverfahrens ist groß und kann hier nicht abschließend behandelt werden. Beispielhaft sind berufsrechtliche Konsequenzen zu nennen, die Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Beamten, Ärzten, Architekten, Piloten und Gewerbetreibenden drohen können. Sicherheitsrelevante Erlaubnisse (WBK, Jagdschein, Flugschein etc.) sind ebenso zu beachten wie der Bereich der steuerlichen Haftung, Unternehmensgeldbußen, Reisebeschränkungen, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse etc.
 
Wir legen Wert auf eine sehr individuelle Betreuung. Äußerste Diskretion im Umgang mit dieser heiklen Materie ist eine Selbstverständlichkeit. Wir betreiben kein Massengeschäft und stehen unseren Mandanten zuverlässig zur Seite – notfalls rund um die Uhr, an jedem Wochentag und an jedem Ort.

Steuerstreitverfahren

Hier vertreten wir im Konfliktfall Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung – sei es auf Finanzamtsebene, beim Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof.
 
Fast jeder hatte schon einmal Probleme mit dem Finanzamt – egal ob im unternehmerischen oder im privaten Bereich.
 
Die Finanzämter sind die untersten und zugleich zahlreichsten Behörden innerhalb der Finanzverwaltung. Ihr Interesse ist klar definiert: Sie haben den staatlichen Auftrag, Geld einzusammeln und zu konservieren. Es liegt auf der Hand, dass es dabei zu Konflikten kommen kann. Steuerpflichtige können sich wehren bzw. ihre Rechte einfordern. Manchmal führt kein Weg an einem Rechtsstreit vorbei – insbesondere wenn die Vorstellungen des Finanzamts existenzbedrohend oder -vernichtend sind.
Auf sich allein gestellt, sieht sich der Steuerpflichtige einem Gegner ausgesetzt, dem er kaum Herr werden kann:
 
Die Finanzverwaltung ist mit einem Machtinstrumentarium ausgestattet, das ihresgleichen sucht. Das Steuerrecht ist komplex, unübersichtlich und vielfach unlogisch, was an den jahrzehntelangen Bemühungen des Gesetzgebers liegt, vermeintliche Lücken zu schließen. Hinzu kommt, dass der Umgang mit dem starren Behördenapparat sicher nicht jedermanns Sache ist.
 
Kurzum:
Steuerpflichtige stoßen hier schnell an ihre Grenzen und wenden sich für gewöhnlich hilfesuchend an ihre Steuerberater. Diese sind gut ausgebildet und wissen oftmals, was zu tun ist. Genauso oft sind Steuerberater aber echten Konfliktsituationen nicht gewachsen, weil dies nicht zu ihrem originären Geschäftsfeld gehört.
 
Streiten will gelernt sein!
Der auf den Steuerstreit spezialisierte Experte Rechtsanwalt Mustafa Derecik verfügt über jahrzehntelange Praxiserfahrung. Er kennt die Strukturen und Abläufe innerhalb der Finanzverwaltung. Er denkt strategisch und zielorientiert. Er verhandelt – der Situation angepasst – hart oder diplomatisch und zieht notfalls alle prozessualen Register.
 
Oftmals wird der Erfolg eines Steuerstrafverfahrens maßgeblich durch gezielte, strategisch sinnvolle prozessuale Maßnahmen im parallel laufenden Besteuerungsverfahren beeinflusst. Deswegen: Wer die Klaviatur des Besteuerungsverfahrens nicht beherrscht und keinen Steuerstreit führen kann, sollte im Steuerstrafverfahren nicht verteidigen. Rechtsanwalt Mustafa Derecik lebt in beiden Welten. Dadurch unterscheidet er sich von vielen Mitbewerbern.
Selbstverständlich ist nicht jeder Steuerstreit strafrechtlich relevant. Auch wenn es „nur“ um Geld, also nicht um Sanktionen geht, brauchen Steuerpflichtige einen starken Partner, der ihre Interessen vertritt.
Rechtsanwalt Mustafa Derecik vertritt und berät in allen steuerlichen Konfliktfeldern und Rechtsgebieten – je nach Fallgestaltung präventiv, konstruktiv oder konfrontativ:
 
·  Rechtsbehelfsverfahren gegen materielle Steuerforderungen jeder Art
·  Betriebsprüfungsverfahren und sonstige Außenprüfungen
·  Haftungsverfahren
·  Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren
·  Erlassverfahren
·  Einholung verbindlicher Auskünfte
·  Abschluss tatsächlicher Verständigungen
·  Aufsichtsbeschwerden
Unsere prozessual erfahrenen und versierten Experten vertreten Sie hierbei ­– bundesweit ­– vor allen Behörden und Gerichten, insbesondere
Finanzämtern
·  Einspruchsverfahren
·  vorläufiger Rechtsschutz (Anträge auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung)
·  Geltendmachung jeglicher Ansprüche (Billigkeitserlass, Auskünfte etc.)
Finanzgerichten
·  Klageverfahren jeder Art (Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Sprung- und Untätigkeitsklagen)
·  vorläufiger Rechtsschutz (Aussetzung der Vollziehung; einstweilige Anordnung)
Bundesfinanzhof ­
·  Beschwerden (Nichtzulassung der Revision etc.)
·  Revisionen
·  Anhörungsrügen
Anlassbezogen treten wir gegenüber den Mittel- und Oberbehörden auf (Oberfinanzdirektionen, Landesämtern, Finanzministerien) und vertreten Sie in geeigneten Fällen auch beim Bundesverfassungsgericht.

Wirtschaftsstrafrecht

Auf diesem Terrain verteidigt unsere Kanzlei die Entscheidungsträger der Wirtschaft: Vorstände und Aufsichtsräte, mittelständische Unternehmer und Geschäftsführer, Ärzte und andere Freiberufler.
 
Die Zeiten sind vorbei, in denen sich Wirtschaftsstrafrecht im Wesentlichen nur über Insolvenz- und Bankrottdelikte definierte.
 
Ebenso gehört es der Vergangenheit an, dass vor Ermittlungen gegen etablierte Großunternehmen und deren Vorstände und Geschäftsführer zurückgeschreckt wurde. Diese Scheu wurde abgelegt, so dass jegliches unternehmerisches Handeln, jeder Vorstand, jeder Geschäftsführer, jeder für ein Unternehmen verantwortlich Handelnder und selbstverständlich auch jedes Unternehmen, egal ob kleiner Handwerksbetrieb oder börsennotierter Konzern, Ziel von straf- und ordnungsrechtlichen Ermittlungen sein können.
 
Sollte es so weit kommen – aber auch bevor es so weit kommen muss –, beraten, vertreten und verteidigen wir sowohl die handelnden Personen als auch die Unternehmen selbst. Unabhängig davon, ob sich die Verfahren auf den nationalen Raum beschränken oder international Auswirkungen haben.
 
Wir verfügen hierbei aufgrund ihrer Spezialisierung und Erfahrung über ein im Markt anerkanntes überdurchschnittliches Knowhow, mit welchem beispielsweise folgende Fachgebiete abgedeckt werden:
 
·  Korruptionsstrafrecht
·  Umweltstrafrecht
·  Arzt- und Medizinstrafrecht
·  Insolvenzstrafrecht
·  Banken- und Kapitalmarktstrafrecht
·  Verstöße gegen Bestimmungen des HGB, AktG und GmbHG, wie z. B. Verstöße gegen Buchführungspflichten
·  Arbeitsstrafrecht
·  Berufs- und Disziplinarrecht.
 
Darüber hinaus sind wir auch im Bereich des kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeitenrechts tätig und vertreten und verteidigen Unternehmen, die infolge von Aufsichtspflichtverletzungen oder strafrechtlicher Verfehlungen ihrer Organe die Verhängung von Geldbußen oder Einziehung von Vermögensbestandteilen zu besorgen haben.
Hierbei beschränken sich das Einsatzgebiet und die Inanspruchnahme nicht nur auf die Verteidigung vor Gericht. Es ist unser vorrangiges Ziel, Gerichtsverhandlungen zu vermeiden. Dies insbesondere dadurch, dass wir
·  präventiv beraten, und zwar im Vorfeld unternehmerischer Entscheidungen struktureller und operativer Art, damit straf- und ordnungsrechtlichen Sanktionsrisiken erkannt und vermieden werden
·  bei der Beurteilung bestehender Compliance-Strukturen ebenso unterstützen wie bei der Beratung neu zu schaffender und deren Implementierung
·  bereits im Ermittlungsverfahren strafprozessuale Zwangsmaßnahmen kritisch hinterfragen und, soweit rechtlich geboten und taktisch opportun, Beschwerdeverfahren führen.
   
Werden wir in Gerichtsverfahren tätig, so verteidigen und vertreten wir natürliche und juristische Personen in allen Instanzen. Hierbei beschränkt sich unsere Expertise dementsprechend nicht nur auf die Tatsacheninstanzen. Vielmehr vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch in Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren.
Im Bedarfsfall binden wir Experten anderer Rechtsgebiete ein oder werden von diesen zur Unterstützung angefragt, wie z. B. im Bereich des Umwelt- oder Kartellrechts.
 
Zusätzlich haben wir stets und besonders bei der Verteidigung und Beratung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts das Steuerrecht und Steuerstrafrecht im Auge, da in der Praxis die beiden Rechtsgebiete sehr eng miteinander verzahnt sind, was aufgrund deliktsspezifischer Phänomene naheliegt. So geht z. B. kaum ein Bestechungsdelikt ohne eine Steuerhinterziehung einher. Rechtsanwalt Derecik kann hierbei nicht nur ergänzend und am Rande auf steuerrechtliches Wissen zugreifen. Vielmehr zeichnet sie sich dadurch aus, dass sie austariert auf den gleichberechtigten Säulen Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Steuerstreit steht und auf ein damit einhergehendes und auf jahrzehntelanger Erfahrung basierendes Expertenwissen zugreift.
 
Werden wir von Unternehmen mandatiert, so achten wir selbstverständlich nicht nur auf die rechtlichen Belange. Aufgrund unserer sehr guten Kontakte zu fachlich versierten Kollegen organisieren und koordinieren wir als Firmenanwälte Individualverteidiger und Zeugenbeistände. Hierbei kanalisieren und effektivieren wir die Kommunikation, wie wir uns auch um die Kommunikationskultur im Unternehmen selbst kümmern, damit der Ausnahmesituation, die mit einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren einhergeht, im Lichte der zu beachtenden Gesetze in adäquater Weise Rechnung getragen wird.