Allgemeines Strafrecht

Unter dem Begriff Allgemeines Strafrecht wird gemeinhin die „Alltagskriminalität“ verstanden. So werden etwa Verkehrsdelikte, Körperverletzungen und Diebstahl unter das allgemeine Strafrecht gefasst.
Neben den Fragen, welcher Straftatbestand einschlägig sein kann, betrifft das allgemeine Strafrecht Fragen zu Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Täterschaft oder Teilnahme und auch Beihilfe, Notwehr oder Notstand.

Folgende Vergehen und Verbrechen werden vornehmlich unter den Begriff des allgemeinen Strafrechts gefasst:

  • Diebstahl, Ladendiebstahl, Einbruchsdiebstahl, Bandendiebstahl (§§ 242, 243, 244 ff. StGB)
  • Betrug, gewerbsmäßiger Betrug ( § 263 StGB)
  • Hehlerei (§ 259 StGB)
  • Unterschlagung (§ 246 StGB)
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Erpressung, räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
  • Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung (§§ 223, 224, 226 StGB)
  • Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit, Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 332, 334 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB StGB)
  • Raub, räuberischer Diebstahl (§§ 249, 252 StGB)
  • Sachbeschädigung (§§ 303 ff. StGB)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Unfallflucht (§ 142 StGB)
  • Brandstiftung, schwere Brandstiftung (§ 306, 306a StGB)
  • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185, 186, 187 StGB)
  • Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen (§§ 267, 268 StGB)
  • Meineid, uneidliche Falschaussage (§§ 154, 153 StGB)
  • Kapitalstrafsachen wie Totschlag und Mord (§§ 211, 212 StGB)

Eine vertiefte Kenntnis dieser Bestimmungen und der hierzu ergangenen Rechtsprechung ist grundsätzliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung.

Sollte Ihnen ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden sollten Sie möglichst frühzeitig mit uns Kontakt aufnehmen. Schon im Vorfeld werden Sie über den wahrscheinlichen Verlauf des Verfahrens aufgeklärt und wir entwickeln eine für Sie individuelle Verteidigungsstrategie.

Ceza hukuku

Avukat Mustafa Derecik ceza hukukunda bir uzmandır ve yıllardır uzman savunma avukatı olarak görev görmektedir. Avukat Mustafa Derecik Köln ve Bonn başta olmak üzeri Almanya genelinde dava vekili olarak çalışmaktadır. 

Avukat Mustafa Derecik büyük bir tutku ile ceza savunmacılığı yapmakta.

Avukat Mustafa Derecik için yasal alanda avukat olarak çalismak yüksek derecede uzmanlasma gerektirmektedir. Ancak bu sekilde müvekkilleri´nin mesru talep ve ihtiyaçlarini karsilayabilir. Bu nedenle avukat Mustafa Derecik kasten çeşitli yasal alanlarda müvekkil temsil etmemeyi seçmiştir. Çalışma alanını bundan dolayı ceza ve vergi hukuku´na agirlik vermistir.

Ücretsiz danışmanlık

Etkili bir savunma bağlamında avukat Mustafa Derecik için müvekkilleri ile güvene dayalı birlikte çalışma içinde bulunmak büyük önem teşkil etmektedir. Ancak müvekkil ve savunma avukatı arasında kesintisiz bir değiş tokuş gerçekleşirse, genellikle olumlu bir sonuç elde edilebilir. Müvekkil ve savunma avukatı arasındaki gergin ilişki ise düzenli müvekkillerin çıkarlarını olumsuz etkileyecektir.

Eğer bir suç işlemekle suçlananıyorsanız avukat Mustafa Derecik size ücretsiz danışmanlık imkanı sunmaktadır. Verdiğiniz bilgilere dayanarak avukat Mustafa Derecik size hukuki durum ve olası savunma stratejileri hakkında bir ilk bakış ortaya koyacaktır. Yine size beklenen maliyeti hakkında bilgi sunacaktır. Bu danışmadan sonra avukat Mustafa Derecik´e savunma ile talimatınızı verebilirsiniz.

Sizin en önemli haklarınız

Her kez bir suç soruşturmasında bir şüpheli olmak ile suçlanabilir. Aynı zamanda daima bir iddianame, bir tutukla emri veya bir tutuklanma ile karşılaşabilirsiniz. Böyle durumlarda ev veya işyerinizin aranması gibi yöntemler, kişisel dokunulmazlığınıza karşı bir saldırı teşkil etmektedir. 

Sanık olarak çeşitli haklara sahipsiniz ve bunlardan yararlanmanız gerekmektedir. 
Her ceza hukukunda deneyimli avukat size bu konuda savunma avukatınız ile danışmadan polise, savcıya veya mahkemeye bir açıklama yapmak meçburiyetiniz bulunmamaktadır. Sanık olarak kanun uygulayıcı kurumlarına karşı bilgi vermek gibi bir hiçbir yükümlülüğünüz bulunmamaktadır.

Sükunetiz suç kabulu anlamına gelmez! 

Polis, Savcı veya mahkemeye karşı sükunetiniz hiç bir şekilde bir olumsuzluk teşkil etmemektedir. Beyannamede yanlışlıkla verdiğiniz ifadaler, sonra düzeltilse dahil, olumsuz yorumlanabilir.

Savunma tarafından Yardım

  • 137 StPO (ceza davası kanunu) uyarınca yargılamanın her aşamasında bir savunucu hizmetinden faydalanma hakkına sahipsiniz. Polis, savcı veya mahkeme tarafından herhangi bir sorgulamada avukatınız daima sizin yanınızda mevcut bulunabilir. § 147 StPO (ceza davası kanunu) uyarınca avukatınızın dosyanıza bakmak hususunda tüm haklara sahiptir. Her deneyimli avukat dosyanızdaki belgeleri ayrıntılı olarak inceledikten sonra sizin için bir açıklama (Einlassung) yapacaktır.

Ağırlık alanları Sermaye Ceza davaları, Öldürme suçları, Çete suçları, Cinsel suç davaları, Uyuşturucu Hukuku, Trafik Ceza Hukuku, Gençlik Ceza Hukuku ve Zorunlu Klinik Tedavi olan avukat.

Federal Yargıtay’da, birçok Yüksek Eyalet Mahkemesi’nde, farklı eyaletlerdeki Eyalet ve Sulh Mahkemelerinde savunmanlık yapmaktadır.

Şahıslara ve şirketlere ceza davalarının her aşamasında, kabahatler ve idari ceza hukuku alanında danışmanlık ve savunma yapıyoruz. Hazırlık soruşturması, esas yargılama süreci, kanun yollarına başvurma (istinaf/temyiz/anayasaya aykırılık itirazı) veya ceza infazı: biz sizin menfaatlerinizi şahsen ve tutkuyla takip eder ve de Federal Almanya çapında tüm resmi makamlara karşı ve tüm mahkemeler önünde savunuruz.

Savunma vekilliği mesleğine duyduğumuz tutku ve işimizde iddialı olmamız bizi uzun yıllardır birbirimize bağlıyor. Avukatlar ve ceza hukukunda uzmanlaşmış avukatlar olarak becerilerimizi ve ceza hukuku alanındaki kapsamlı tecrübelerimizi en verimli şekilde sizin menfaatleriniz için birleştiriyoruz. Disiplinler arası da son derece iyi bir ağa sahibiz.

Avukat Mustafa Derecik Hukuk Bürosu, ceza hukuku teorisi ve uygulamasını birlikte ele alarak müvekkillerine etkin bir avukatlık ve hukuki danışmanlık hizmeti sunmaya çalışmaktadır.

Herhangi bir sorunuz varsa veya bir ceza savunma avukatı arıyorsanız , yukarıda belirtilen iletişim bilgileri üzerinden Derecik ceza hukuku bürosu ile temasa geçebilirsiniz.  

Tutuklama veya arama gibi acil durumlarda, açılış zamanları dışında olsa dahil, yukarıda belirtilen Derecik ceza hukuku bürosu acil durum numarasını aramak için tereddüt etmeyin.

Gebührenfreie Erstberatung nutzen

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich die Einschaltung eines Anwalts in Ihrem Fall überhaupt lohnt, helfen wir Ihnen vorab bei dieser Entscheidung – rasch, unbürokratisch und kompetent.
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Arten von Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Die Grenzen zwischen erlaubtem und strafrechtlich sanktioniertem unternehmerischen Handeln sind oft nur schwierig zu unterscheiden: findiger Geschäftssinn und Betrug, wirtschaftlicher Verlust und Insolvenzstraftaten, risikofreudiges unternehmerisches Handeln und Untreue liegen dicht beieinander.
Freiberufler, Selbständige oder Führungskräfte eines Unternehmens haben neben der klassischen betriebswirtschaftlichen Geschäftstätigkeit heute auch zwangsläufig Sachverhalte in strafrechtlicher Sicht zu beleuchten. Nur kleinste Ungenauigkeiten können bereits die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen und ein Ermittlungsverfahren einleiten lassen.
Neben der Bestrafung der Verantwortlichen nebst berufsrechtlichen Sanktionen drohen auch dem Unternehmen erhebliche Schäden durch öffentlichkeitswirksame Ermittlungen und den damit einhergehenden Reputations- und Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern.
Rechtsanwalt Mustafa Derecik übernimmt die Beratung und Verteidigung in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere bei Vorwürfen
§  der Untreue (§ 266 StGB)
§  des Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§ 266a StGB)
§  der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) und des Bankrotts (§ 283 StGB)
§  der unrichtigen Darstellung (§§ 331 ff. HGB)
§  des Kreditbetrugs (§ 265 b StGB)
§  der Bestechung und Bestechlichkeit (§ 299 StGB)
§  Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
§  der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen (§ 298 StGB)
§  des Insiderhandels (§ 38 WpHG)
Dabei wird eine an den individuellen Interessen des Mandanten ausgerichtete maßgeschneiderte Lösung erarbeitet: Das Verteidigungsziel im Wirtschaftsstrafrecht ist grundsätzlich eine geräuschlose Erledigung im Ermittlungsverfahren und die Vermeidung einer Hauptverhandlung.

Steuerstrafrecht

Eine gewissenhafte und bestmögliche Verteidigung im Steuerstrafrecht setzt vor allem Kenntnisse des Steuerrechts voraus.
Wir beraten sie daher umfassend von der Vermeidung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Steuerfahndung, etwa durch Selbstanzeige, bis hin zur Verteidigung durch die Instanzen.
Neben klassischen Steuerstraftaten, wie etwa der Steuerhinterziehung, der Steuerhehlerei und den Fällen der gewerbsgerbsmäßigen Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell etc.) sind hier auch die Steuerordnungswidrigkeiten wie die leichtfertige Steuerverkürzung zu nennen.

Betäubungsmittelstrafrecht

In der täglichen Praxis der Kanzlei Derecik nimmt das Betäubungsmittelstrafrecht einen hohen Stellenwert ein.
Wenn unerlaubte Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz in den Umlauf gebracht oder für den Eigenbedarf verwendet werden, ist das Drogenstrafrecht einschlägig. Für den Laien ist dabei meist nicht erkennbar, ob bereits eine Straftat des Konsumenten vorliegt. In diesen Fällen kann daher lediglich ein kompetenter Anwalt seinen Mandanten vor einer drohenden Ahndung bewahren.

Die in der Strafverteidigung wichtigsten Betäubungsmittel sind diejenigen natürlichen (z. B. Cannabis, Marihuana, Opium, Kokain, Pilze etc.) und künstlichen Substanzen (Heroin, LSD, Amphetamine, MDMA, MDA, MDE, Ecstasy etc.). Die strafrechtlich relevanten sind in den Anlagen 1 bis 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgeführt sind. Der bloße Besitz ist dabei bereits grundsätzlich strafbar.

Das BtMG kennt eine Vielzahl von Handlungsvarianten, die strafbar sind. Die bekanntesten dabei sind neben dem Besitz, der Erwerb, das (ggf. auch gewerbsmäßige) Handeltreiben, das sog. bewaffnete Handeltreiben mit zum Teil ganz empfindlichen Strafandrohungen. Nach § 30a Abs. 2 Ziff. 2 BtMG etwa wird demjenigen, der mit Drogen in nicht geringer Menge Handel treibt und dabei eine Waffe mit sich führt, eine Mindeststrafe von 5 Jahren angedroht.

Neben der Verfahrenseinstellung mit und ohne Geldauflage bei geringen Verstößen (Eigenkonsum sog. weicher Drogen) ist genaue Kenntnis der unterschiedlichen Mengen nach dem BtMG erforderlich. Dabei gibt es neben der geringen Menge, die „normale“ und die nicht geringe Menge. Dies kann ganz entscheidenden Einfluss darauf haben, ob ein Vergehen oder gar ein Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr) vorliegt. § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG etwa droht u.a. für den Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ein Jahr Mindestfreiheitsstrafe an. Bei Marihuana z.B. liegt die sog. „nicht geringe Menge“ bei 7,5 Gramm reines THC. Bei einem Wirkstoffgehalt von 10% können damit bereits der Besitz von 75 Gramm Marihuana zu einem Strafrahmen von mindestens einem Jahr führen.

Sonderfall § 31 BtMG:
Neben einer Bestimmung aus dem Kartellrecht ist § 31 BtMG die einzige Kronzeugenregelung, die das deutsche Strafrecht kennt. Das Gericht kann in Fällen des § 31 von einer Bestrafung absehen oder die Strafe mildern. Voraussetzung hierfür ist, dass der Täter durch seine Angaben zur Aufdeckung einer mit seiner eigenen Tat im Zusammenhang stehenden Tat oder durch rechtzeitige Preisgabe seiner Kenntnisse zur Verhinderung einer solchen beiträgt. Die entsprechenden Angaben müssen bis spätestens zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemacht werden.
Derjenige also, der Wissen über Mittäter, Hinterleute etc. preisgibt, die zur einer Aufklärung von Straftaten führt, wird milder oder gar nicht bestraft. 
Die Kenntnis der jeweiligen Mengen nach BtMG ist daher unerlässlicher Bestandteil einer erfolgreichen Verteidigung. 
Nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt mit uns auf, damit von Anfang an auf das Ermittlungsverfahren Einfluss genommen werden kann.

Verkehrsstrafrecht

Jeder, der sich im Straßenverkehr bewegt und dabei, egal ob bewusst oder fahrlässig einen Fehler begeht, hat sich schneller strafbar gemacht als man denkt. Die häufigsten Straßenverkehrsdelikte sind folgende:
§  Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrerflucht, Unfallflucht (§ 142 StGB)
§  Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
§  Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
§  Nötigung (§ 240 StGB)
§  gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
§  Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
§  Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
§  Vollrausch (§ 323a StGB)
§  Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
§  Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
§  Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
§  Fahren ohne Pflichtversicherung (§ 6 PflVersG)

Rechtsfolgen bei Verkehrsstraftaten:
Verkehrsstraftaten ziehen die unterschiedlichsten Rechtsfolgen nach sich. Im besten Falle wird das Verfahren gegen oder ohne eine Geldauflage eingestellt, bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt. Im Falle einer Anklage drohen empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.
Bedeutsam ist neben den klassischen Sanktionen v.a. das Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis, die für die Betroffenen je nach beruflichem Umfeld gravierende bis existenzbedrohende Folgen nach sich ziehen können. In jedem Fall sollten Sie daher einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um mit diesem die Verteidigungsmöglichkeiten zu besprechen.
Gerne berät Sie die Kanzlei Derecik in allen Fragen des Verkehrsrechts.

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in ganz wesentlichen Punkten vom allgemeinen Strafrecht. Die Rechtsfolgen einer Tat sind andere als die des allgemeinen Strafrechts. Die Rechtsfolgen für Jugendliche sind im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt.
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche im Alter von 14 Jahren bis zum 18. Geburtstag. Es kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Personen angewendet werden, die zwischen 18 Jahre und Vollendung des 21. Lebensjahres (sog. Heranwachsende) sind. Ob Jugendstrafrecht auch auf Heranwachsende Anwendung findet, hängt unter anderem vom Reifegrat des Heranwachsenden und der Art der vorgeworfenen Tat ab. Bei Reifeverzögerungen kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung. Diese ligene im Sinne des Jugendstrafrechts dann vor, wenn der Heranwachsende bei der Straftat (nicht maßgeblich ist das Datum der Vorladung oder Anklage) angesichts seiner sittlichen und geistigen Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand oder eine typische Jugendverfehlung gegeben ist. 
Das Jugendstrafrecht kann dem Beschuldigten wegen der verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten einen erheblichen Vorteil bringen.
Daher ist es sinnvoll stets zu überprüfen, ob auch bei einem über 18 Jahre alten Mandanten das Jugendstrafrecht Anwendung findet.
Strafen/Sanktionen
Im allgemeinen Strafrecht gibt es folgende Hauptstrafen:
§  die lebenslange Freiheitsstrafe
§  die zeitige Freiheitsstrafe (Strafe in konkreten Jahren)
§  die Geldstrafe
Das Jugendstrafrecht hingegen bietet vielfältigere Sanktionsmöglichkeiten. Bei diesen wird meist auch nicht von Strafe gesprochen. Im Jugendstrafrecht gibt es folgende Sanktionen:
§  die Erziehungsmaßregel
§  das Zuchtmittel
§  die Jugendstrafe
Die Jugendstrafe stellt dabei die schwerste Sanktion dar.
Erziehungsmaßregeln:
Erziehungsmaßregeln sind Erteilung von Weisungen, Anordnungen oder Erziehungshilfen. Darunter kann das Ableisten von gemeinnütziger Arbeit fallen oder beispielsweise die Teilnahme an sozialen Kursen.
Zuchtmittel:
Zuchtmittel sind die Verwarnung, die Erteilung von Auflagen und der Jugendarrest.Als Auflage kommt das Ableisten von Sozialstunden in Betracht.Beim Jugendarrest wird unterschieden in Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest.
§ 16 JGG sieht folgende Regel vor:
(1) Der Freizeitarrest wird für die wöchentliche Freizeit des Jugendlichen verhängt und auf eine oder zwei Freizeiten bemessen.
(2) Der Kurzarrest wird statt des Freizeitarrestes verhängt, wenn der zusammenhängende Vollzug aus Gründen der Erziehung zweckmäßig erscheint und weder die Ausbildung noch die Arbeit des Jugendlichen beeinträchtigt werden. Dabei stehen zwei Tage Kurzarrest einer Freizeit gleich.
(3) Der Dauerarrest beträgt mindestens eine Woche und höchstens vier Wochen. Er wird nach vollen Tagen oder Wochen bemessen.
Jugendstrafe:
Die Jugendstrafe wird verhängt, wenn Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht mehr als ausreichend angesehen werden. Die Mindeststrafe beträgt 6 Monate Freiheitsstrafe. Die Höchststrafe beträgt bei einem Vergehen im Sinne des StGB 5 Jahre. Bei einem Verbrechen im Sinne des StGB beträgt die Höchststrafe 10 Jahre.
Im Jugendstrafrecht sollte man jede Situation mit höchster Sorgfalt betrachten. Auch hier gilt es, die richtige Strategie zu wählen, um Sie aus der unangenehmen Situation zu „befreien“. 
Kontaktieren Sie uns daher möglichst frühzeitig. Gerade im Jugendstrafrecht kann mit den richtigen Schritten oft eine Hauptverhandlung vermieden und das Verfahren zur Einstellung gebracht werden.